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Sommer-Nieder-Arbeits-Preis (SNAP)

Vergünstigter Netztarif im Sommer auf der Netzebene 7 (Haushalte, Landwirte und Kleingewerbe)

Mit Jahresbeginn wurde in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung SNT-VO der sogenannte „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ (SNAP) eingeführt. . Dieser gilt von 1. April bis 30. September täglich zwischen 10 und 16 Uhr. In diesem Zeitraum sparen Netzkund:innen 20 % der Netzkosten.

  • Wenn bei Ihrem Smart Meter die Auslesung von 1/4-Stundenwerten aktiviert ist, wird der vergünstigte Netztarif automatisch berücksichtigt – Sie müssen nichts weiter tun!
    Das ist der Fall wenn:
    Sie Ihre Opt-In-Zustimmung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erteilt haben einen Jahresverbrauch von über 5000 kWh haben bzw. wenn Sie über eine Wärmepumpe, einen E-Ladepunkt (Wallbox) oder eine Photovoltaik-Anlage verfügen.
  • Ist die 1/4-Stundenwerte-Auslesung nicht aktiviert, können Sie die Zustimmung zur Verarbeitung mit folgendem Formular beantragen:
    >>>> Erklärung zur Verarbeitung von Viertelstundenwerten <<<<

Wichtig: Der SNAP gilt ausschließlich für Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch in diesem Zeitraum beispielsweise über eine Energiegemeinschaft decken, gilt bereits der reduzierte Netztarif der lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft. In diesem Fall gibt es keine zusätzliche Vergünstigung durch den SNAP.

Die aktuellen Netznutzungsentgelte finden Sie >>HIER<<

Datenschutz bleibt gewahrt
Die Verarbeitung der Viertelstundenwerte erfolgt auf gesetzlicher Grundlage (§ 54 ElWG) – etwa für Netzbetrieb, Abrechnung und Energieeffizienz.
Ein Widerspruch (Opt-out) ist weiterhin möglich, jedoch eingeschränkt.

Sozialtarif ab 1. April 2026
Anspruch haben volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Haushalt unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt und die von der ORF-Beitragspflicht befreit sind (OBS-Bescheid); diese Befreiung ist die zentrale Voraussetzung, und ohne sie gibt es keinen Sozialtarif. Alle Informationen finden Sie HIER!

zum Antragsformular

Durch unsere Leitungen fließt Ihr Strom besonders sicher

Das EVU der Stadtgemeinde Mureck liefert nicht nur Strom, sondern sorgt auch dafür, dass Ihr Strom sicher und störungsfrei zu Ihnen nach Hause kommt.

Unser Stromnetz zählt zu Österreichs modernsten Netzen und hat sich bereits seit Jahrzehnten als höchst zuverlässige Lösung bei unseren Kunden bewährt. Damit das auch so bleibt, stehen permanente Investitionen in die Infrastruktur und laufende Wartungen bzw. Erweiterungen durch unsere kompetenten Mitarbeiter an der Tagesordnung.

Wir versorgen ein Gebiet von rund 5 km² Fläche mit einer 100%igen Erdverkabelung und garantieren somit unseren über 1.200 Kunden eine sichere und stabile Stromversorgung in der Stadt Mureck

  • Leitungsauskunft: Bei Bauarbeiten können Stromkabel beschädigt werden. Um präventiv Schäden, Unfallgefahren und vor allem Kosten zu vermeiden, stellen wir Ihnen als kostenlose Dienstleistung vor diversen Bauarbeiten Leitungsauskunft zur Verfügung. Diese Dienstleistung kann auch bereits bei der Planungs- und Projektvorbereitung in Anspruch genommen werden. – Leitungsauskunft
  • Leitungsumverlegung / Hausanschlussänderung: Wenn Sie Umbauten an Ihrem Haus durchführen, können auch elektrische Anlagen mit betroffen bzw. Umverlegung des Hausanschlusses vonnöten sein. In solchen Fällen unterstützen wir Sie gerne und kommen Ihren Wünschen wenn technisch möglich nach. – Hausanschluss
  • Energieverbrauch ganz einfach messen und steuern: Kein aufwendiges Ablesen und kein ärgerlicher Irrtum mehr möglich: Smart Meter sorgen dafür, dass Ihr Stromverbrauch ganz genau erfasst wird und Sie wirklich nur Ihren tatsächlichen Verbrauch bezahlen. Noch dazu ganz automatisch an Ihren Stromanbieter übermittelt. Das EVU der Stadtgemeinde weiß eben, wie es mit intelligenten neuen Methoden das Leben seiner Kunden einfacher macht! – Smart Meter
  • Netzbetreiber-Portal: Hier sehen Sie Ihren täglichen Stromverbrauch! – Netzbetreiber-Portal
Netzzugangsvertrag


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Preisblatt für Netznutzung und
sonstige Leistungen ab 01.01.2026

Preisblatt herunterladen
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018
(SNE-V 2018 – Novelle 2026)
Fassung vom 01.01.2026
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Erneuerbaren-Förderbeitragsverordnung
2026
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Kommerzielle Qualität
der Netzdienstleistung 2025
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Kennzahlen 2025
über die Versorgungsqualität
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Ökostrompauschale-Verordnung
2021
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Infomation des
Stromnetzbetreiber
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Infoblatt
Stromnetzbetreiber
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Allgemeine Bedingungen für
den Zugang zum Verteilernetz
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Datenblatt
für Erzeugungsanlagen
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Ausführungs- bzw. Fertigstellungsmeldung für Kleinsterzeugungsanlagen < 800W
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Ausführungs- bzw. Fertigstellungsmeldung

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Ausführungs- bzw. Fertigstellungsmeldung
für PV-Anlagen
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Netzbetreiber
Portal
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Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag - Beteiligung an einer EEG
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Smart Meter
Bedienungsanleitung
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Informationen zum
Datenschutz
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Hausanschluss

Ihr Zuhause liegt im Versorgungsgebiet des EVUs der Stadtgemeinde Mureck? Wir freuen uns darauf, Sie an unser modernes Netz anzuschließen und dank hoher Netz- und Ausfallssicherheit eine rundum zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten!

Zusätzlich unterstützen wir Sie als Bauherren gerne bei Themen wie Leitungsumverlegungen und Anschlussänderungen sowie bei all Ihren Fragen rund um Strom und Energie – schnell, unbürokratisch und flexibel.

Vor der Errichtung der Hausanschlussanlage ist die Bestimmung des technisch geeigneten Anschlusspunktes an das Verteilnetz erforderlich. Dazu benötigen wir das von Ihnen als Bauherren ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular „Ausführungsanmeldung“.

Nach erfolgter Eingangsprüfung des Antrages wird sich unser Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, um vor Ort Ihre Anschlussanlage zu planen und noch offene Fragen zu klären.

Wir beraten Sie gerne!

Leitungsauskunft

Welcher Bauherr kennt das nicht? In der Hitze des Gefechts, unter permanentem Zeitdruck und ohne ausreichende Information trifft der Bagger anstatt Erde plötzlich teure Leitungen – ein folgenschwerer Unfall, der nicht nur hohe Kosten für Reparaturen und Folgeschäden nach sich ziehen kann, sondern auch alle in der unmittelbaren Umgebung Anwesenden akuter Lebensgefahr aussetzt. Deswegen gilt bei Arbeiten wie Grabungen, Bohrungen sowie bei Stemm- und Abbrucharbeiten bei Häusern (Hausanschlusseinführungen) immer das Motto: Graben ohne vorherige Information über vorhandene Einbauten ist leichtfertig!

Um präventiv Schäden, Unfallgefahren und vor allem Kosten zu vermeiden, stellt das EVU der Stadtgemeinde Mureck Bauherren und Grundstückseigentümern sowie Baufirmen und Planern als kostenlose Dienstleistung vor diversen Bauarbeiten eine örtliche Einweisung zur Verfügung.

Baufirmen und Bauherren, die in der Nähe von Niederspannungs- und Hochspannungsleitungen Arbeiten durchführen, müssen ihre Arbeiter genau unterrichten und auf die Gefahren hinweisen. Die Gefahr wird oft verkannt und unterschätzt! Da es schon bei Annäherung zu einem Stromübertritt kommt (bei Hochspannungsleitungen) ist es dem elektrotechnischen Laien oft nicht möglich, die Gefahren zu erkennen.

Zur Information von Baufirmen und deren Mitarbeitern stellen wir die entsprechenden Bestimmungen zur Verfügung, Messen bei Bedarf die entsprechenden Bodenabstände und führen die örtliche Unterweisung durch. In vielen Fällen ist eine Abschaltung der betroffenen Leitung möglich und dadurch ein sicheres Arbeiten gewährleistet.

Passiert dennoch ein Unfall, ist die Schadensstelle sofort zu räumen und abzusichern. Verständigen Sie uns auch, wenn unbeabsichtigt ein Stromkabel freigelegt wird.

Unser Team unterstützt Sie gerne!