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Rückvergütung für ÖkoStyria

ab 01.01.2025
Vergütung von Stromlieferungen (Überschussenergie) aus Photovoltaikanlagen "ÖkoStyria"

Rückvergütung PV-Abnahme "light"

ab 01.01.2025
Vergütung von Stromlieferungen (Überschussenergie) aus Photovoltaikanlagen "light"

ÖKO Styria - ÖKO Strom aus der Steiermark 

Sonne, Wind und Wasser - erneuerbare Energiequellen aus der Heimat

Energie aus der Steiermark
Die Kraftwerke, die öko-styria liefern, befinden sich in der Steiermark. Sie erhalten damit regionale Arbeitsplätze.
 
Ökologische Kraftwerke 
Kraftwerke, die öko-styria liefern, sind ökologisch, nachhaltig, CO2- frei und naturnah. Die Energiequellen sind Sonne, Wind und Wasser. Sie sind nach § 7 des Ökostromgesetzes von der Stmk. Landesregierung durch Bescheid als Ökostromanlagen anerkannt bzw. gelten Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 5 kWpeak auch ohne Anerkennungsbescheid als Ökostromanlagen. 
 
öko-styria kommt nachweislich aus den angeführten Quellen
Entsprechend §10 des Ökostromgesetzes sind die Herkunftsnachweise für öko-styria den regionalen fairsorgern in ausreichender Menge zugewiesen. Dieses erfolgt über die durch die Aufsichtsbehörde der österreichischen Elektrizitätswirtschaft (E-Control) verwaltete und geprüfte Datenbank. 
 
Eine konkrete Lieferbeziehung zum ökologischen Kraftwerk
Die regionalen fairsorger garantieren, dass öko-styria über Lieferverträge aus den genannten Kraftwerken bezogen wird. Das Entgelt aus öko-styria kommt daher nachweislich dem Betreiber der Ökostromanlagen zugute. Bau weiterer ökologischer Kleinkraftwerke Die regionalen fairsorger planen und betreiben die Errichtung von weiteren ökologischen Kleinkraftwerken, um die Umwelt auch weiterhin nachhaltig zu schützen und die regionale Wertschöpfung zu steigern. Derartige Projekte befinden sich in der konkreten Umsetzungsphase.